Roberta Arnold & Stanislas Horvat
VORWORT
Geschätzte Leserin, geschätzter Leser
Sie halten die Revue 2014 in Ihren Händen. Als neuer Direktor und
neue Chefredaktorin möchten wir uns für Ihr Vertrauen und Ihre Treue
bedanken.
Wie Sie in den vergangen Jahre bemerken konnten, haben die Direktion
und die Redaktion grosse Anstrengungen unternommen, um die
Zeitschrift für Militär- und Kriegsrecht als ein wissenschaftliches,
internationales, mehrsprachiges und qualitativ hochstehendes Magazin
zu etablieren. Jeder einzelne Textentwurf wird heute einer vertieften
Prüfung durch den Redaktionsrat und einer doppelten „peer review“
durch Fachspezialisten unterzogen. Der Autor wird bei der Finalisierung
seines Beitrags folglich eng begleitet. Abschliessend erfolgt ein
zweifaches Lektorat, bevor das Schlussresultat dem kritischen Leser
zur Lektüre präsentiert wird.
Dieses Verfahren, welches letztlich die gewünschte Qualität herbeiführen
soll, ist nur dank den gemeinsamen Bemühungen zahlreicher Helfer
möglich, welche bei jeder einzelnen Ausgabe mitwirken. Dieses
Verfahren ist zweifellos sehr zeitintensiv und vermag auch einmal zu
einem verzögerten Erscheinen der Zeitschrift führen. Doch diese Zeit
braucht es, um Ihnen eine Zeitschrift in der wissenschaftlichen Qualität
liefern zu können, welche Sie von uns zu verlangen berechtigt sind.
Die Mitarbeiter danken Ihnen für Ihr Interesse, welches Sie ihrer Arbeit
entgegenbringen. Mit Ihrem Abonnement ermutigen Sie uns, unsere
Bestrebungen fortzusetzen. Wir hoffen, auch in Zukunft Ihr Vertrauen,
das uns sehr am Herzen liegt, geniessen zu dürfen.
Was erwartet Sie nun in der Revue 2014?
Einer der aktuellsten Schwerpunkte im Jahr 2014 war die Krise in der
Ukraine und auf der Krim-Halbinsel. Wir haben verschiedene Autoren
um eine juristische Beurteilung der Lage gebeten. In der ersten Ausgabe
der Revue 2014 untersucht Peter Olson die Frage der Zulässigkeit
der Gewaltanwendung durch russische Streitkräfte auf der Krim und
unterzieht die juristischen Argumente, die sich aus den Aussagen der
russischen Führung ableiten lassen, einer kritischen Prüfung. Mauro
Mantovani und Daniel Rickenbacher erörtern die Hauptargumente,
welche von Russland und vom Westen vorbracht werden, sei es den
Anschluss der Krim an Russland zu verteidigen oder aber zu verurteilen.
Thomas Grant setzt sich mit dem Selbstbestimmungsrecht auseinander,
auf welches sich Gruppierungen auf der Krim und in der Ostukraine
berufen, um sich einseitig vom ukrainischen Staat loszusagen. Michael
Bothe befasst sich in seinem Beitrag seinerseits mit dem Status der Krim
und dessen völkerrechtlichen Folgen, namentlich mit den Rechten und
Pflichten der Bewohner wie auch denjenigen von Drittstaaten.
Die militärische Gerichtsbarkeit bildet ebenfalls Gegenstand der
Berichte in dieser Zeitschrift. Leslie Esbrook geht auf die Reformen
in der türkischen Militärjustiz in den vergangenen Jahren ein, evaluiert
die getroffenen Massnahmen und stellt sie den Idealvorstellungen
einer Militärjustiz gegenüber. Nelson Atanga Ayamdoo beschreibt die
verfahrensrechtliche Problematik bei Rekursen durch Militärangehörige
vor dem obersten Gerichtshof in Ghana anhand des Entscheids im Fall
von Leutnant Oduro, dessen Beschwerdeverfahren während vieler Jahre
für Aufsehen sorgte.
Der zweite Band beschäftigt sich mit einem anderen aktuellen Thema,
nämlich mit militärischen Einsätzen im Ausland. Camilla Guldahl
Cooper widmet sich den Regeln eines solchen Einsatzes, deren
Zielsetzung, Weiterentwicklung und konkreten Anwendung. Zsuzsanna
Deen-Racsmány setzt sich kritisch mit den von der UNO getroffenen
Massnahmen im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung
von Angehörigen der Friedenstruppen auseinander. Aurel Sari zeigt
auf, dass der Entscheid Jaloud vs. die Niederlande des Europäischen
Menschengerichtshofs (EGMR) betreffend die Anwendbarkeit der
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
(EMRK) während militärischen Einsätzen das neue Konzept der
„vollständigen Beherrschung des Gebiets“ zwar kritisiert, zugleich aber
den Begriff „Kontrolle“ auf beunruhigende Art und Weise ausdehnt.
Ebenfalls im Rahmen der Rechtsprechung des EGMR zeigt Bart van
der Sloot die Inanspruchnahme des Notstandsrechts gemäss Art. 15
EMRK und die zunehmend weite Auslegung im Kampf gegen den
Terrorismus auf.
Zusätzlich zu diesen Beiträgen weisen wir am Ende einer jeden Ausgabe
wie üblich auf verschiede Publikationen hin, die sie interessieren
könnten.
Wir wünschen gute Lektüre!!
Stanislas Horvat Direktor
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Roberta Arnold Chefredaktorin
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