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The Military Law and the Law of War Review
PUBLISHED UNDER THE AUSPICES OF THE INTERNATIONAL SOCIETY FOR MILITARY LAW AND THE LAW OF WAR

 
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Review 2014 - Volume 53

Roberta Arnold & Stanislas Horvat



VORWORT

Geschätzte Leserin, geschätzter Leser

Sie halten die Revue 2014 in Ihren Händen. Als neuer Direktor und neue Chefredaktorin möchten wir uns für Ihr Vertrauen und Ihre Treue bedanken.

Wie Sie in den vergangen Jahre bemerken konnten, haben die Direktion und die Redaktion grosse Anstrengungen unternommen, um die Zeitschrift für Militär- und Kriegsrecht als ein wissenschaftliches, internationales, mehrsprachiges und qualitativ hochstehendes Magazin zu etablieren. Jeder einzelne Textentwurf wird heute einer vertieften Prüfung durch den Redaktionsrat und einer doppelten „peer review“ durch Fachspezialisten unterzogen. Der Autor wird bei der Finalisierung seines Beitrags folglich eng begleitet. Abschliessend erfolgt ein zweifaches Lektorat, bevor das Schlussresultat dem kritischen Leser zur Lektüre präsentiert wird.

Dieses Verfahren, welches letztlich die gewünschte Qualität herbeiführen soll, ist nur dank den gemeinsamen Bemühungen zahlreicher Helfer möglich, welche bei jeder einzelnen Ausgabe mitwirken. Dieses Verfahren ist zweifellos sehr zeitintensiv und vermag auch einmal zu einem verzögerten Erscheinen der Zeitschrift führen. Doch diese Zeit braucht es, um Ihnen eine Zeitschrift in der wissenschaftlichen Qualität liefern zu können, welche Sie von uns zu verlangen berechtigt sind.

Die Mitarbeiter danken Ihnen für Ihr Interesse, welches Sie ihrer Arbeit entgegenbringen. Mit Ihrem Abonnement ermutigen Sie uns, unsere Bestrebungen fortzusetzen. Wir hoffen, auch in Zukunft Ihr Vertrauen, das uns sehr am Herzen liegt, geniessen zu dürfen.

Was erwartet Sie nun in der Revue 2014?

Einer der aktuellsten Schwerpunkte im Jahr 2014 war die Krise in der Ukraine und auf der Krim-Halbinsel. Wir haben verschiedene Autoren um eine juristische Beurteilung der Lage gebeten. In der ersten Ausgabe der Revue 2014 untersucht Peter Olson die Frage der Zulässigkeit der Gewaltanwendung durch russische Streitkräfte auf der Krim und unterzieht die juristischen Argumente, die sich aus den Aussagen der russischen Führung ableiten lassen, einer kritischen Prüfung. Mauro Mantovani und Daniel Rickenbacher erörtern die Hauptargumente, welche von Russland und vom Westen vorbracht werden, sei es den Anschluss der Krim an Russland zu verteidigen oder aber zu verurteilen. Thomas Grant setzt sich mit dem Selbstbestimmungsrecht auseinander, auf welches sich Gruppierungen auf der Krim und in der Ostukraine berufen, um sich einseitig vom ukrainischen Staat loszusagen. Michael Bothe befasst sich in seinem Beitrag seinerseits mit dem Status der Krim und dessen völkerrechtlichen Folgen, namentlich mit den Rechten und Pflichten der Bewohner wie auch denjenigen von Drittstaaten.

Die militärische Gerichtsbarkeit bildet ebenfalls Gegenstand der Berichte in dieser Zeitschrift. Leslie Esbrook geht auf die Reformen in der türkischen Militärjustiz in den vergangenen Jahren ein, evaluiert die getroffenen Massnahmen und stellt sie den Idealvorstellungen einer Militärjustiz gegenüber. Nelson Atanga Ayamdoo beschreibt die verfahrensrechtliche Problematik bei Rekursen durch Militärangehörige vor dem obersten Gerichtshof in Ghana anhand des Entscheids im Fall von Leutnant Oduro, dessen Beschwerdeverfahren während vieler Jahre für Aufsehen sorgte.

Der zweite Band beschäftigt sich mit einem anderen aktuellen Thema, nämlich mit militärischen Einsätzen im Ausland. Camilla Guldahl Cooper widmet sich den Regeln eines solchen Einsatzes, deren Zielsetzung, Weiterentwicklung und konkreten Anwendung. Zsuzsanna Deen-Racsmány setzt sich kritisch mit den von der UNO getroffenen Massnahmen im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung von Angehörigen der Friedenstruppen auseinander. Aurel Sari zeigt auf, dass der Entscheid Jaloud vs. die Niederlande des Europäischen Menschengerichtshofs (EGMR) betreffend die Anwendbarkeit der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) während militärischen Einsätzen das neue Konzept der „vollständigen Beherrschung des Gebiets“ zwar kritisiert, zugleich aber den Begriff „Kontrolle“ auf beunruhigende Art und Weise ausdehnt.

Ebenfalls im Rahmen der Rechtsprechung des EGMR zeigt Bart van der Sloot die Inanspruchnahme des Notstandsrechts gemäss Art. 15 EMRK und die zunehmend weite Auslegung im Kampf gegen den Terrorismus auf.

Zusätzlich zu diesen Beiträgen weisen wir am Ende einer jeden Ausgabe wie üblich auf verschiede Publikationen hin, die sie interessieren könnten.

Wir wünschen gute Lektüre!!

Stanislas Horvat
Direktor
Roberta Arnold
Chefredaktorin